Wie bereits erwähnt, darf die Buchstabenverbindung „st“ nach der Reform der deutschen Rechtschreibung getrennt werden.
Ab sofort gilt die generelle Regel, dass „st“ niemals getrennt werden darf, nicht mehr. Hierbei wird jetzt das Prinzip angewendet, dass, wenn mehrere Konsonanten hintereinander folgen, der letzte dieser Buchstaben auf die neue Zeile gesetzt wird.
So wurde schon immer getrennt, denke man nur einmal an die Beispiele:
Rap-pe, Kar-ren, Kar-tof-fel oder Blät-ter.
Die Ausnahme, die beim „st“ bisher gemacht wurde, erschien daher auch vielen Schreibenden unlogisch und es war besonders für die Schreibanfänger schwer, die Regel zu erlernen.
Die Trennung von „st“ erfolgt jetzt, wie auch bei den anderen Buchstabenverbindungen üblich, nach dem Prinzip der Trennung der Sprechsilben, die erkennbar werden, wenn der Schreibende ein Wort langsam spricht und es in seine Silben zerfallen lässt.
Wer sich dafür interessiert, wie es zu der Ausnahmeregelung kam:
Sie stammt wahrscheinlich aus dem Druckwesen. Hier werden so genannte Ligaturen benutzt, das sind Buchstabenverbindungen, die auf einen Kegel aufgebracht werden. Auf einem dieser Kegel waren das s und das t in Kombination untergebracht, konnten daher nicht getrennt werden.
Ein Schriftstück, das gedruckt werden sollte, hätte ohnehin nicht in der getrennten Variante entstehen können, daher kommt vermutlich die Regelung, dass die Buchstabenkombination „st“ nicht getrennt werden darf. So konnten von vornherein Fehler ausgeschlossen werden.
Andere Fälle, bei denen vor der Rechtschreibreform verschiedene Trennungsregeln angewendet wurden, werden in Punkt 40 („Trennung von Fremdwörtern mit Konsonantenverbindungen mit l, n oder r“) behandelt.





